100 Euro pro StudiVZ User

gfc

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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,457536,00.html

100 Mio für eine Website mit max. 1 Mio Usern, welche bisher keinen Cent Gewinn gemacht hat...

D.h. ein User soll also mehr als 100 Euro wert sein. Wie das? Wie will man das reinholen? Werbung? Neee, zu wenig.

Also entweder ich überseh was und das ist ein riesen Abschreiber, oder die haben eine sehr rentable Einnahme-Quelle, die noch nicht erschlossen ist. Ich denk da vorallem an eines: Userdaten an Marketing-Unternehmen verkaufen...
 

McGuinness

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Hab das auch gerade gelesen. Der Verdacht mit dem Verkauf der User-Daten liegt zwar sehr nahe, aber - und da kann ich nur von vergleichbaren Netzwerken reden, da ich beim StudiVZ nicht angemeldet bin - in den AGB's, mit denen sich immerhin beide Parteien einverstanden erklären ist soetwas ausgeschlossen. Machen sie es dennoch, und man kommt ihnen drauf... Das könnte schöne Klagen geben.
 
G

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ich verstehs auch nicht. könnte mich wirtschafts-null mal jemand aufklären warum denen das so viel wert ist?
 

McGuinness

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Wenn man die Daten so wie sie sind an Unternehmen verkauft, kriegen die wunderbar sortiert, nach Alter, Wohnort, Interessen etc eine Auflistung von ca. 1. Mio Menschen. Alles potentielle Kunden. Einfacher an Daten zu kommen ist fast unmöglich.
 

gfc

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McGuinness schrieb:
Hab das auch gerade gelesen. Der Verdacht mit dem Verkauf der User-Daten liegt zwar sehr nahe, aber - und da kann ich nur von vergleichbaren Netzwerken reden, da ich beim StudiVZ nicht angemeldet bin - in den AGB's, mit denen sich immerhin beide Parteien einverstanden erklären ist soetwas ausgeschlossen. Machen sie es dennoch, und man kommt ihnen drauf... Das könnte schöne Klagen geben.

AGBs kann man ändern - auch ohne vorherige Ankündigung. Dreckig, aber legal.
 

McGuinness

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Hm, ok. Ich hab jetzt gerade noch mal bei den AGB's der lokalisten nachgelesen, da findet sich halt folgender Abschnitt:

lokalisten AGB schrieb:
Lokalisten behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Lokalisten wird dem Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.