Gaskocher, Grillen, ...

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Skizzler

Bei Open-Air Veranstaltungen ist der Aufbau von Zelten auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Das Campieren ist nur auf den ausgeschilderten Zelt- und Campingplätzen und erst ab Freitag, den 06. Juni 2014 gestattet. Es werden nicht alle Campingplätze gleichzeitig geöffnet, sondern nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt. Das Einbringen von Gaskartuschen auf die Campingflächen ist strikt untersagt. Das Grillen ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Stellen zulässig.


Ich weiß ja nicht, wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde... - zumindest laut den AGBs nicht..

Ganz blöde gefragt - wenn das mit den Gaskartuschen untersagt ist und das Grillen dann auch.. - wie sollte man sich dann was zu Futtern machen^^?

Oder bin ich hier gerade nur etwas "überempfindlich"?
 

Alternatronic

Parkrocker
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Bei Open-Air Veranstaltungen ist der Aufbau von Zelten auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Das Campieren ist nur auf den ausgeschilderten Zelt- und Campingplätzen und erst ab Freitag, den 06. Juni 2014 gestattet. Es werden nicht alle Campingplätze gleichzeitig geöffnet, sondern nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt. Das Einbringen von Gaskartuschen auf die Campingflächen ist strikt untersagt. Das Grillen ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Stellen zulässig.


Ich weiß ja nicht, wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde... - zumindest laut den AGBs nicht..

Ganz blöde gefragt - wenn das mit den Gaskartuschen untersagt ist und das Grillen dann auch.. - wie sollte man sich dann was zu Futtern machen^^?

Oder bin ich hier gerade nur etwas "überempfindlich"?

Man kann auch Nahrung auf dem Gelände kaufen. Das ist sogar schon fertig zubereitet ;)
 

Rock´n´Rolla

Parkrocker
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Woher hast du denn diesen Auszug? Ich finde auf der Homepage nur folgende Angaben, welche die letzten Jahre, meines Wissens, gleich waren:

Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen maximal Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450 Gramm Füllgewicht eingebracht werden. Größere Gasflaschen, offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.

Um Unfälle zu vermeiden, darf beim Grillen kein Spiritus oder Benzin benutzt werden. Ebenso darf keine brennbare Flüssigkeit auf die schon glühenden Kohlen geschüttet werden. Bitte ausschließlich im Handel erworbene Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung verwenden und den Grill nie unbeaufsichtigt brennen lassen.
Denkt daran nach dem Grillen die Kohlen ausbrennen zu lassen. Nicht mit Wasser ablöschen, denn beim plötzlichen Ablöschen mit Wasser entstehen große Mengen von heißem Wasserdampf, die Verbrühungen verursachen. Kohle sollte zudem zum Ausglühen nie auf Rasen oder Acker geschüttet werden.
 

Rock´n´Rolla

Parkrocker
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Ich schätze in den AGB´s fehlt die Differenzierung von Gaskartuschen über und unter 450 Gramm.
Gaskartuschen für einen Gaskocher haben noch nie Probleme gemacht.
campingaz-bleuet-micro-plus-gaskocher-uni-cg.204185(1)_z1.jpg


Diese werden, meiner Meinung nach, auch weiterhin erlaubt sein.
Und das Grillen mit offenem Feuer ist nicht erlaubt, nur eben in einem Grill (Dreibeingrill, Einweggrill, ....)
 
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