S
Skizzler
Bei Open-Air Veranstaltungen ist der Aufbau von Zelten auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Das Campieren ist nur auf den ausgeschilderten Zelt- und Campingplätzen und erst ab Freitag, den 06. Juni 2014 gestattet. Es werden nicht alle Campingplätze gleichzeitig geöffnet, sondern nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt. Das Einbringen von Gaskartuschen auf die Campingflächen ist strikt untersagt. Das Grillen ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Stellen zulässig.
Ich weiß ja nicht, wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde... - zumindest laut den AGBs nicht..
Ganz blöde gefragt - wenn das mit den Gaskartuschen untersagt ist und das Grillen dann auch.. - wie sollte man sich dann was zu Futtern machen^^?
Oder bin ich hier gerade nur etwas "überempfindlich"?