MP3-Player in der Schweiz bald doppelt so teuer?

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so, die Swico (entspricht der schweizerischen Version der GEMA) hat neuerdings Realitätsverlust im grausamsten Masse:



Tages-Anzeiger vom 24.01.2005
MP3-Player: Bald doppelt so teuer?

Verschärfter Kopierschutz und horrende Verwertungsabgaben: Die laufende Revision des Urheberrechts zielt an den Konsumenten vorbei.

Von Urs Seiler

«Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto, und beim Verlassen der Händlergarage hält Sie die Polizei an und brummt Ihnen gleich mal 10 000 Franken Busse auf, weil Sie künftig mit diesem Auto vielleicht auch einmal zu schnell fahren könnten.» Mit diesem pointierten Vergleich verdeutlicht der Musikexperte Albrecht Gasteiner die Forderungen seitens der Verwertungsgesellschaften, welche die Interessen von Autoren, Musikern und anderen Urhebern vertreten. Diese fordern Abgaben auf allen Datenträgern, auf denen urheberrechtlich geschütztes Material wie Texte, Musik oder Filme gespeichert werden können.

Fällig würden diese beim Kauf eines MP3-Players, aber auch bei Handys, PCs und selbst bei Schweizer Sackmessern mit USB-Speicher. Der Präsident des Wirtschaftsverbandes Swico, Jürg W. Stutz, gibt zu bedenken, dass sich die zusätzliche Belastung auf den Kaufpreis eines neuen MP3-Players mit einem Gigabyte Flash-Speicher so auf happige 129 Franken belaufen könnte - das wäre eine Verdoppelung des Gerätepreises.


Leider sind diese Forderungen kein schlechter Scherz, sondern stehen sehr konkret im Raum. Zurzeit und noch bis Ende Januar läuft die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über das Urheberrecht (URG).
Das revidierte URG soll primär die Vorgaben internationaler Übereinkünfte umsetzen und die EU-Kompatibilität verbessern sowie technische Massnahmen wie Kopierschutz und Digital Rights Management (DRM) gesetzlich verankern. Eine Motion der SP-Nationalrätin Anita Thanei verlangt zudem, die bereits bestehende Vergütung auf Leermedien, wie beispielsweise Musikkassette, CD- und DVD-Rohlinge, auf jedes «zur Vervielfältigung geeignete Gerät» auszuweiten.
Breiter Widerstand

Zur Ablieferung dieser saftigen Pauschalen sollen Hersteller und Importeure verpflichtet werden. Die Zeche würde letztlich der Konsument bezahlen. Allein die Leerträgervergütungen bescherten den Verwertungsgesellschaften, die sich über die neuen Abgaben freuen würden, im Jahr 2003 satte 10 Millionen Franken, Tendenz steigend.

Gegen die Revision macht sich nun aber vehementer Widerstand seitens der Konsumenten, der Open-Source-Gemeinde (siehe Box) und der Wirtschaft breit. «Aus unserer Sicht», findet Matthias Nast, der im Auftrag der Stiftung für Konsumentenschutz eine Stellungnahme verfasst, «ist die Vorlage voller Widersprüche und nicht praktikabel.» Und Frau Bolla-Vincenz vom Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) doppelt nach: «Der Entwurf führt zu einer massiven Mehrbelastung und schränkt die Rechte der Nutzer ein.»

Selbst beim Wirtschaftsverband Economiesuisse stösst der Entwurf auf Ablehnung. Er weise aus Sicht der Wirtschaft gravierende Mängel auf und sei deshalb abzulehnen. Betroffen wären nämlich auch die Festplatten der Datencenter von grossen Unternehmen, obwohl dort kaum je Musik oder Filme abgelegt würden. Economiesuisse warnt vor erheblichen Standortnachteilen für Schweizer Unternehmen durch die Geräteabgabe, insbesondere für den IT-Dienstleistungssektor, und befürchtet eine Abwanderung ins benachbarte Ausland.
Gestärkter Kopierschutz

Ein weiterer streitbarer Punkt ist die gesetzliche Stärkung von Kopierschutz und DRM-Systemen. Künftig sollen nicht mehr die Käufer von Musik und Film bestimmen, was sie damit tun, sondern die Musik- und Filmkonzerne. Hält sich der Konsument nicht daran, macht er sich strafbar und hat drakonische Strafen zu befürchten.

Was die Musikkonzerne in ihren Labors austüfteln, geht weit über den heutigen Kopierschutz von CD und DVD hinaus. Gesetzlichen Schutz geniessen im revidierten URG nämlich auch so genannte Digital Rights Management Systeme (DRM), das sind Mechanismen wie Verschlüsselung und Kopierschutzverfahren, mit denen die Konzerne bis ins Detail regeln können, wer was auf welchem Gerät wie oft abspielen darf. Musikkonzerne können etwa dem Konsumenten eine bestimmte Abspielsoftware vorschreiben, die übers Internet Verbindung mit einem zentralen Server aufnimmt, um die Abspielbedingungen zu überprüfen. Dabei ist zu befürchten, dass zudem Informationen über das Nutzerverhalten übertragen werden. Die verschlüsselte Übermittlung der Daten verunmöglicht dabei dem Nutzer eine Kontrolle darüber, was nun tatsächlich an den Server geschickt wird - aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst bedenklich. Die Beschränkung der Medienwiedergabe auf bestimmte Abspielgeräte oder Software widerspricht, so befürchtet der DUN, zudem der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit.

Die im Gesetz weiterhin erlaubte Privatkopie gerät angesichts solcher Aussichten zur reinen Alibiübung. Umso stossender sind ausserdem die drohenden Abgaben auf Speichermedien, wenn eine Kopie erworbener Musik oder Filme gar nicht mehr möglich ist. Der Endkunde würde doppelt belastet. Diese Doppelbelastung könnte verhindert werden, indem Künstler, die ihre Werke mit DRM versehen, durch den Nutzer direkt entschädigt werden und im Gegenzug hierfür keinen Anspruch mehr auf kollektive Vergütung hätten. Der vorliegende Entwurf sieht eine solche Regelung allerdings noch nicht vor.

quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/459310.html

ehrlich, mich kotzt die aktuelle Meldung grausam an. Ich habe nie verstanden, wieso ich 5-15% Abgaben auf eine CD bezahle, die kopiergeschützt ist, weil ich sie kopieren könnte, was ich aber nicht darf, da es verboten ist...

aber der jetztige Vorschlag geht so weit an der Realität vorbei, dass ich mich echt frage, ob ich die Musikindustrie-manager für unzurechnungsfähig erklären soll...
 

Leni

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die sind nur rational und versuchen, ihren eigenen Profit zu maximieren... dummerweise auf Kosten aller anderen. Dabei ist denen halt jedes Argument recht.
 

Balu

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Wenn ich das so lese drängt sich mir mal wieder die Frage auf "Wer ist denn hier nun wirklich der Musikpirat??"