Rückerstattung von Konzerttickets

Django

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Guten Morgen Gemeinde,

evtl sind ja hier ein paar Rechts-Kracks unterwegs.

Und zwar folgendes: Wir haben uns Karten für ein Musical gekauft, welches insolvent wurde.
Die Karten wurden über Eventim gekauft und ca. drei Wochen drauf wurden alle Termine des Musicals abgesagt.
Ok, schnell an Eventim geschrieben wegen Rückerstattung des Kaufpreises.

Wie es natürlich immer so ist schreibt Eventim: "Wir handeln als Vorverkaufsstelle im Namen und auf Rechnung des Veranstallters...blablabla, bitte wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hr. Dr. Sowiso."

Ok, das will ich jetz auch machen. Wollte nur so im Voraus wissen, ob jemand schon mal sowas hatte, und ob es da irgendwelche Rechtsgrundlagen im BGB o.ä. gibt.

So spontan ist mir nur der §§241, 280, 281 BGB eingefallen. Weiß nur nicht ob das ausreichend ist.
 

maxibt

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Ich bin jetzt hier nicht der ultimative Gesetzes-Freak, aber ich arbeite einmal in der Woche in einer Kanzlei für Insolvenzrecht - so ganz spontan und ohne Belege in Form von Gesetzen o.ä. würde ich sagen du musst dich einfach beim Insolvenzverwalter als Gläubiger melden und kannst dann nur hoffen, dass du z.B. in Form eines (außer-)gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zumindest noch einen Teil der Kosten zurück bekommst... Sehr viel Hoffnung sehe ich da aber nicht! Ist natürlich ärgerlich, aber aus der Kanzlei wo ich arbeite weiß ich, dass die meisten Gläubiger wenn überhaupt, dann nur geringe Summen zurück bekommen.

Prinzipiell ist es ja ganz einfach: Wenn der Schuldner auch nach Bezahlung der anfallenden Kosten (z.B. Gerichts- und Verfahrenskosten, Insolvenzverwalter etc.) noch finanzielle Mittel übrig hat, werden diese anteilig zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt. Hat er das nicht, was leider meist die Regel ist, bleibt man als Gläubiger auf seiner Forderung sitzen.


Tut mir Leid, dass ich dir nichts Erfreulicheres mitteilen konnte, ich wünsche dir jedenfalls, dass du dein Geld wieder bekommst!
 

Balu

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Du musst damit rechnen quasi nix zu bekommen. Wie maxibt bereits sagte versucht der Insolvenzverwalter eventuelle Restvermögen verteilen. Da wird nix kommen in der Regel.

Ein Ticketverkauf ist in den meisten Falle eine Vermittlung im Namen des Veranstalters. Z.B. wenn Du am Kiosk ne Monatskarte für die Bahn kaufst, oder auch beim örtlichen VVK ein Konzertticket.
 

gfc

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Wobei als Kreditor oder Leistungserwartender bist du natürlich Gläubiger 1. Klasse. Du kriegst vor allen anderen Gläubigern vorrang (ausser der Veranstalter hat anderslautende Verträge geschlossen, z.B. mit Gläubigerbanken).