Studium/Ausbildung von der Steuer absetzen

maxibt

Dipl.-Ing. Hexenmeister, BSc in Wohnmobiling
Administrator
Beiträge
18.485
Reaktionspunkte
5.979
Alter
34
Ort
Nürnberg
Da wird nix geschlossen.

Das hörte sich gestern in fast allen Nachrichten anders an. Wie auch immer, nachdem ich zur Zeit keine Steuern zahle kanns egal sein.

Es ist bisschen missverständlich, dass das überall als "Gesetzeslücke" dargestellt wird. Tatsächlich hat der BFH eher klargestellt, wie das bestehende Gesetz auszulegen bzw. anzuwenden ist.

Und grad wenn du momentan keine Steuern zahlst ist das für dich ideal, weil du dann deine sämtlichen Ausbildungskosten als Verlustvortrag geltend machen kannst. Wenn du dann irgendwannmal (gut) verdienst, kannst du diesen vorträglichen Verlust von deinem Einkommen abziehen und zahlst so möglicherweise erheblich weniger Einkommenssteuer. Da kann ein erheblicher Batzen zusammenkommen, grad wenn man in München wohnt (Studiengebühren, Fahrtkosten, Miete, Ausbildungsliteratur nur als Beispiele...).

Im von mir erwähnten Seminar wird das sehr gut erklärt und kosten tut das Ganze wie gesagt auch nicht. Natürlich machen die das nur, weil sie sich die Studenten als zukünftige Mandanten erhoffen, aber es lohnt sich trotzdem, das mal anzuschauen ;)
 

maxibt

Dipl.-Ing. Hexenmeister, BSc in Wohnmobiling
Administrator
Beiträge
18.485
Reaktionspunkte
5.979
Alter
34
Ort
Nürnberg
Nur blöd, wenn man die Zettel alle nicht gesammelt hat.
Studiengebühren sind wenigstens noch nachvollziehbar... Fahrtkosten wohl auch...

achja stimmt... mehr hatt ich ja sowieso nicht :lol:

Dann gib doch ne nachträgliche Steuererklärung ab, das ist soweit ich weiß mindestens 4 Jahre rückwirkend möglich (sofern du da noch keine abgegeben hast). Für die Fahrtkosten kannst du ne km-Pauschale ansetzen, das gibt grad bei dir richtig Geld, von den Studiengebühren ganz zu schweigen...

Das müsste bei dir nen saftigen Verlustvortrag ergeben, und wenn du den mit deinem ersten Ingenieursgehalt verrechnest dürftest du schön was vierstelliges sparen ;)
 

Fabus

Parkrocker
Beiträge
2.732
Reaktionspunkte
1.149
Alter
42
Das werd ich auch alles versuchen. Hab nur auch fast keine Belege mehr, weder für MVV noch die Immatrikulationsbescheinigungen... :|
 

Guadalajarena

Parkrocker
Beiträge
3.882
Reaktionspunkte
2.904
Ort
The place where no one twice goes
Das "Problem" ist ja, dass die meisten Studenten von vorne herein so wenig pro Jahr verdienen, dass sie entweder gar keine Einkommenssteuer zahlen, oder wenn doch, sie sie mit der nächsten Steuererklärung komplett zurückbekommen.
Und überhaupt: Warum sollte das Gesetz nicht umgehend geändert werden? Das steht der Koalition ja frei, und wenn ihnen dadurch die Milliarden entgehen, von denen jetzt geredet wird, dann ist es ja durchaus auch wahrscheinlich, dass sie das demnächst tun werden.
 

the_Clarence

nur_albert
Veteran
Beiträge
11.164
Reaktionspunkte
4.982
Alter
40
Ort
drauss aufm Land
Website
www.clarence-alcoholics.de.vu
Nur blöd, wenn man die Zettel alle nicht gesammelt hat.
Studiengebühren sind wenigstens noch nachvollziehbar... Fahrtkosten wohl auch...

achja stimmt... mehr hatt ich ja sowieso nicht :lol:

Dann gib doch ne nachträgliche Steuererklärung ab, das ist soweit ich weiß mindestens 4 Jahre rückwirkend möglich (sofern du da noch keine abgegeben hast). Für die Fahrtkosten kannst du ne km-Pauschale ansetzen, das gibt grad bei dir richtig Geld, von den Studiengebühren ganz zu schweigen...

Das müsste bei dir nen saftigen Verlustvortrag ergeben, und wenn du den mit deinem ersten Ingenieursgehalt verrechnest dürftest du schön was vierstelliges sparen ;)

Und wenn ich teilweise schon Steuererklärungen gemacht hab (2007 hab ich Feriengejobbt, und da auch eine Steuererklärung gemacht ohne Bafög und Fahrtkosten)
bleiben noch 09 und 08... joa.. da könnt was draus werden.

@Fabi: das vom Bafög kannst doch auch bestimmt bei den Überweisungsträgern/Kontoauszüge nachprüfen.
 

Mars

Parkrocker
Beiträge
309
Reaktionspunkte
112
Alter
38
Ort
Bad Oeynhausen
Website
www.music2web.de
Das Problem beim Verlustvortrag ist, dass der auch auf den Steuerfreibetrag angerechnet wird. Wenn man innerhalb des Steuerfreibetrags Geld verdient (bspw. durch Nebenjob), dann wird der Verlustvortrag direkt davon abgezogen. Hatte das schon mehrere Male, dass im nächsten Jahr mein Verlustvortrag weg war.
 

maxibt

Dipl.-Ing. Hexenmeister, BSc in Wohnmobiling
Administrator
Beiträge
18.485
Reaktionspunkte
5.979
Alter
34
Ort
Nürnberg
Das werd ich auch alles versuchen. Hab nur auch fast keine Belege mehr, weder für MVV noch die Immatrikulationsbescheinigungen... :|

Für MVV brauchst du keine Belege, da ists ohnehin günstiger, die Kilometerpauschale anzusetzen ;) Glaub 35 Cent pro Kilometer sind das, da kommt einiges zusammen. Du darfst einfach pro Unitag die Kilometer für deine Fahrt pauschal abrechnen.
Und für die Studiengebühren müsstest du ja in der Tat noch die Kontoauszüge haben. Wichtig ist nur, dass du die selbst, d.h. von deinem Konto bezahlt hast. Zahlungen deiner Eltern werden nicht akzeptiert.


Das "Problem" ist ja, dass die meisten Studenten von vorne herein so wenig pro Jahr verdienen, dass sie entweder gar keine Einkommenssteuer zahlen, oder wenn doch, sie sie mit der nächsten Steuererklärung komplett zurückbekommen.

Nochmal: Es geht nicht um den Verdienst während dem Studium! ;) Es geht darum, einen möglichst hohen Verlustvortrag zu bilden, um dann nach dem Studium, wenn man idealerweise recht gut verdient, sein Einkommen zu mindern und so Steuern zu sparen.


Das Problem beim Verlustvortrag ist, dass der auch auf den Steuerfreibetrag angerechnet wird. Wenn man innerhalb des Steuerfreibetrags Geld verdient (bspw. durch Nebenjob), dann wird der Verlustvortrag direkt davon abgezogen. Hatte das schon mehrere Male, dass im nächsten Jahr mein Verlustvortrag weg war.

Das ist ja auch mein Problem. Dadurch dass ich selbstständig bin und Geld verdiene, kann ich keinen Verlustvortrag bilden. Deswegen ist der "ideale" Student für diese Konstellation ja auch der, der kein eigenes Einkommen hat, und BaföG sowie von seinen Eltern eine monatliche Pauschale überwiesen bekommt, von der er dann seine Ausgaben (Studiengebühren, Fahrtkosten, Literatur etc.) eigenständig bezahlt. Da kann es dann teilweise wirklich um Steuerersparnisse von mehreren Tausend Euro gehen.
 

Guadalajarena

Parkrocker
Beiträge
3.882
Reaktionspunkte
2.904
Ort
The place where no one twice goes
Das "Problem" ist ja, dass die meisten Studenten von vorne herein so wenig pro Jahr verdienen, dass sie entweder gar keine Einkommenssteuer zahlen, oder wenn doch, sie sie mit der nächsten Steuererklärung komplett zurückbekommen.

Nochmal: Es geht nicht um den Verdienst während dem Studium! ;) Es geht darum, einen möglichst hohen Verlustvortrag zu bilden, um dann nach dem Studium, wenn man idealerweise recht gut verdient, sein Einkommen zu mindern und so Steuern zu sparen.

Ahja. Mich verwirrte das 'rückwirkend'. Aber wie gesagt bezweifle ich weiterhin, dass das lange so Bestand haben wird ;)
 

maxibt

Dipl.-Ing. Hexenmeister, BSc in Wohnmobiling
Administrator
Beiträge
18.485
Reaktionspunkte
5.979
Alter
34
Ort
Nürnberg
Kommt es denn darauf an, wer das bezahlt hat? Und nicht nur, wer die Rechnung und Quittung erhalten hat?

Ja, es wird wohl leider nicht anerkannt, wenn es die Eltern bezahlt haben. Es geht ja gerade darum, dass man sein Studium selbst finanziert hat.

In dem Seminar wurde uns darum geraten, dass die Eltern die Studiengebühren nicht direkt überweisen sollen, sondern einem eine monatliche Pauschale bezahlen, von der man die Gebühren dann selbst bezahlt.
 

Rocksack

Titel? Brauch ich nicht!
Beiträge
3.618
Reaktionspunkte
674
Ort
81.225773, 95.599168
Dann gib doch ne nachträgliche Steuererklärung ab, das ist soweit ich weiß mindestens 4 Jahre rückwirkend möglich (sofern du da noch keine abgegeben hast). Für die Fahrtkosten kannst du ne km-Pauschale ansetzen, das gibt grad bei dir richtig Geld, von den Studiengebühren ganz zu schweigen...

Das müsste bei dir nen saftigen Verlustvortrag ergeben, und wenn du den mit deinem ersten Ingenieursgehalt verrechnest dürftest du schön was vierstelliges sparen ;)

Jaja, ich weiß, Leichenfledderei und so.
Aber ich steh jetzt auch vor dem "Problem" nach dem Studium doch mal Geld zu verdienen, aber bisher keine Lohnsteuererklärung gemacht zu haben. Geht das noch so einfach die Erklärung ab 2011 zusätzlich zu machen (mit Studiengebühren) und dann die von 2014.
Und was muss ich da alles angeben (und als was zählen die dann überhaupt), nur die Kosten, oder Unterhalt/Kindergeld auch? Und irgendwelche Minijobs?

Ich hoff jetzt mal hauptsächlich auf dich, @maxibt ;)
Und generell über Tipps bin ich natürlich auch dankbar, ich muss mir die Fahrt zu Parkrockertreffen doch wieder reinholen :mrgreen:.