Umweltrocky - Teilnahmebedingungen

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Balu

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Stuttgart
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Webseite parkrocker.net, Deutschland. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei ihrer Teilnahme am Gewinnspiel mindestens 16 Jahre alt sind. Es ist pro Teilnehmer nur eine Teilnahme möglich.
  • Die Teilnahme ist vom 10. Juni bis zum 16. Juni 2019, 23:59 Uhr möglich. Die Gewinner werden ab dem 17. Juni 2019 per privater Nachricht auf Instagram/Parkrocker.net benachrichtigt und gebeten, sich bis einschließl. 23. Juni 2019, 23:59 Uhr, bei Parkrocker.net per Privatnachricht mit Namen, Adresse und E-Mail Adresse zurückzumelden. Anderenfalls verfällt der Gewinn. Verfallene Gewinne werden neu unter den Teilnehmern vergeben.
  • Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Parkrocker.net uneingeschränkte Nutzungsrechte über die Bilder erhält. Dies umfasst unter anderem die Möglichkeit der Veröffentlichung, Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung. Insbesondere die Weitergabe an die ARGO Konzerte GmbH zur Veröffentlichung der Gewinner in sozialen Medien und auf den Webseiten von Rock im Park.
  • Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an den hochgeladenen bzw. verlinkten Bildern zu sein. Sämtliche erkennbar abgebildeten Personen sind mit den genannten Nutzungen einverstanden.
  • Der Gewinner des Wettbewerbs verpflichtet sich die Teilnahmebilder in ausreichender Qualität (mind. 1920x1080px) bis spätestens 23. Juni 2019 an den Veranstalter zu schicken.
  • DATENSCHUTZ: Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfordert die Angabe von personenbezogenen Daten wie deiner E-Mail-Adresse und von den Gewinnern auch die Angabe ihres Namens und ihrer Adresse. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die erforderlichen Daten für die Dauer und zu Zwecken der Durchführung des Gewinnspiels erheben, verarbeiten, speichern und benutzen darf. Die Daten werden ausschließlich zur Gewinnbenachrichtigung und zur Abwicklung des Gewinnspiels genutzt und nicht dauerhaft erfasst bzw. zu anderen Zwecken verwendet. Es steht den Teilnehmern jederzeit frei, diese Einwilligung zu widerrufen. Der Teilnehmer kann jederzeit kostenlos Auskunft über die über dich gespeicherten Daten verlangen. Das Auskunftsverlangen oder der Widerruf ist an die Webseite Parkrocker.net zu richten
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der planmäßige Ablauf des Gewinnspiels gestört oder behindert wird.
  • Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Die Preise werden von ARGO zur Verfügung gestellt. Falls dies nicht möglich sein sollte, z.B. falls die Veranstaltung entfällt, entfällt auch der Preis. Die Preise sind nicht übertragbar.
  • Das Gewinnspiel ist kein Bestandteil des Facebook/Instagram-Netzwerkes und wird von Facebook/Instagram weder angeboten noch unterstützt, organisiert oder überprüft.
  • Eine Rücknahme der Bilder vom Wettbewerb durch den Teilnehmer ist jederzeit durch Löschung des Beitrags möglich. Ausgenommen sind die Bilder der Gewinner nach Beendigung des Wettbewerbs.
  • Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  • In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
  • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Es gilt deutsches Recht. Stand 01.05.2019
 
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