1 Freigetränk auf Kosten von Argo/Eventim/MLK

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GordonShumway

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Moin,

vielversprechend, was heute via eventim-newsletter kam:

"Sehr geehrter EVENTIM-Kunde,

wie uns der Veranstalter von Rock im Park (ARGO Konzerte) mitgeteilt hat, wurde Ihr Festivalticket fälschlicherweise als Fahrschein für den Verkehrsgroßraum Nürnberg, kurz VGN, ausgewiesen. Die Festivaltickets gelten jedoch nicht als Fahrausweis. Der Veranstalter bedauert diesen Vorgang sehr und möchte Sie vor Ort aus Kulanz auf ein Getränk einladen.

Um Ihren Gutschein auf dem Festival zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Infocenter auf dem Festivalgelände (Große Straße / Steintribüne).

Der Veranstalter möchte sich für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigen und verweist nochmals darauf, dass das Ticket nicht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im VGN berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr EVENTIM Kundenservice"

[/I]

Habe jetzt gerade mal mein Ticket gecheckt. Ich finde dort (schon) kein VGN Zeichen:sagnix: Steht das bei Euren älteren/jüngeren Tickets EXPLIZIT darauf? Ich kann ja an JEDEN appelieren, sich den Freigetränke-Gutschein zu holen, damit die Kosten dafür den Betrag, den der Veranstalter - in meinen Augen - FAIRERWEISE und GERECHTFERTIGT an den VGN zahlen hätte müssen/können/sollen, ÜBERSTEIGT und damit nächstes Jahr für die vielen Gäste aus dem Umland die Anfahrt wieder for free ist.

Das wäre übrigens bei diesem ganzen "go green"-Geträller übrigens das Mindeste, die Anreise mit Öffis zu fördern und nicht zu blockieren.

Gruß

Gordo
 

Blaubart

Manchmal auch Rotbart
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Will kein Freibier , hab selber genug davon , will lieber umsonst zum Festival kommen und heimfahren
 
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Sabsy

EIN Freigetränk?

Ein Getränk= 5€

Eine Kurzstrecke= 2,4€
Man fährt aber sicher nicht nur einmal während des gesamten Zeitraums mit den öffentlichen. Sagen wir, man fährt Freitag, Samstag und Sonntag noch zum Schwimmbad.
6 x 2,4€ = 14,40€
Und dann noch für einige die Fahrt vom Hauptbahnhof und zurück = 4,8€
Hat man also knapp 20€ nur an Fahrscheinen ausgegeben.

Lausige Entschuldigung, MLK.
 

dina:)

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Na super- und auf meinem Ticket steht das natürlich nicht drauf :(
 

newmichael

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Mich würde mal der rechtliche Aspekt interessieren. Ich glaube nicht das hier irgendwer belangt werden kann wenn er fährt und damit argumentiert das es sogar auf seinem Ticket steht
 

Brichen

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Ich denke 1 Gratisgetränk kommt für den Veranstalter selbst billiger, als den Preis an VGN zu zahlen, den sie verlangen. Jedoch ist natürlich auch für uns ein Gratisgetränk ziemlich wenig im Vergleich zu einer kostenlosen Fahrt. Aber naja man soll zufrieden sein mit dem, was man hat ;) auf meinem Ticket (im September gekauft) steht es schwarz auf weiß, dass ich kostenlos fahren darf. Vermutlich muss man sein Ticket vorlegen um ein Getränk zu bekommen. Ziemlicher Aufwand irgendwie aber naja^^ und wenn bei dir nichts steht und du die Mail bekommen hast, dann freu dich einfach :D

Das Freigetränk kann die Fahrten via VGN sicher nicht ausgleichen! Aber das ist ja auch gar nicht die Intention von ARGO/MLK. Es geht lediglich um eine kleine Entschädigung. Seid froh, das ihr das überhaupt bekommt. Wenn es euch so ärgert müsst ihr das Freigetränk nicht annehmen.

Klar ist es ärgerlich, das die Verhandlungen mit der VGN gescheitert sind und das ist sicherlich auch ein Schritt in die falsche Richtung (während alle Festivals "green" werden).
Nächstes Jahr wird es wieder ein Festival geben, womöglich gibt es dann neue Verhandlungen mit der VGN. Ich kann mich auch vorstellen, das Verhandlungen mit der Bahn werden ausgebaut (und man dann kostenlos oder zumindest noch günstiger anreisen kann).
 

dina:)

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Mich würde mal der rechtliche Aspekt interessieren. Ich glaube nicht das hier irgendwer belangt werden kann wenn er fährt und damit argumentiert das es sogar auf seinem Ticket steht
kann es vllt sein, dass bei der ticket-in-bändchen-aktion dann das feld mit "vgn" durchgestrichen wird und somit ungültig gemacht wird?
 

glubberer

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So, ich habe eben eine Mail an ARGO geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Internetseite http://www.rock-im-park.com/rund-ums-festival/anreise schreiben Sie "beim diesjährigen Rock im Park berechtigt die Eintrittskarte leider nicht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Großraum Nürnberg (VGN) ... In erster Linie war unsere Zielsetzung eine weitere Ticketpreiserhöhung, durch stetig steigende Kosten zu vermeiden."

Diese Aussagen können so nicht nachvollzogen werden. Zum Einen wurde mit dem Erwerb der Karte neben der Eintrittsgebühr für das Festival selbst der Müllpfand bereits entrichtet (wie auf der Eintrittskarte aufgedruckt) und eben auch der Fahrpreis für die VGN im gesamten Verbundgebiet (wie auf der Eintrittskarte aufgedruckt), Wörtlich ist der bereits erworbenen Eintrittskarte zu entnehmen "Eintrittskarte gilt auch als Fahrschein im gesamten VGN-Verbundgebiet an allen 3 Veranstaltungstagen".

Es kann nicht sein, dass Sie Leistungen anbieten und sich vergüten lassen, die Sie hinterher als nicht gültig deklarieren, hier werden diverse juristische Belange tangiert, die bis hin zum Betrug reichen können.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte wurde auch ein Fahrschein der VGN im gesamten Verbundgebiet erworben, der selbstverständlich seine Gültigkeit nicht durch eine - für viele Festivalteilnehmer nicht offensichtliche - Zeile im Internetauftritt verliert.

Ihre Argumentation, weitere Ticketpreiserhöhungen vermeiden zu wollen, kann ebenfalls nur für künftige Veranstaltungen gelten, nicht jedoch für die diesjährige Veranstaltung, für die der Fahrpreis der VGN im Verbundgebiet bereits mit Erwerb der Eintrittskarte entrichtet wurde.

Wir bitten daher um entsprechende Korrektur Ihres Internetauftrittes und weisen vorsorglich darauf hin, dass alle aus Ihrer Ankündigung entstehenden Kosten (zusätzliches Lösen von separaten Fahrscheinen für das gesamte Verbundgebiet an allen 3 Veranstaltungstagen, eventuell anfallendes erhöhtes Beförderungsentgelt des VGN) an Sie weitergereicht werden müssen.

Wir bitten weiterhin um entsprechende Stellungnahme.

Mit freundlichem Gruß
Unterschrift

Wenn jetzt hier als Antwort auch nur das Angebot mit einem Freigetränk kommt, kann ich nur zu folgendem raten:

Aushang an allen Haltestellen rund ums Festivalgelände mit in etwa folgendem Inhalt:
- Jeder der das VGN Symbol auf seiner Karte aufgedruckt hat und
- jeder, der dann das Freigetränk NICHT annimmt und
- jeder, der dann beim "Schwarzfahren" erwischt wurde
soll sich zu einer Sammelklage wegen Betrug gegen den Veranstalter zusammenschließen.
Hierzu ist unbedingt das Ticket und der Strafzettel der VGN aufzubewahren!
 

Bruno

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Lächerlich, MLK!
Warum bekommen nur diejenigen ein Freigetränk welche ein VGN Logo auf dem Ticket haben?
Im Ticketpreis wurde die VGN Gebühr, welche MLK an VGN zu entrichten gehabt hätte, fest eingeplant. Genauso wie z.B. das Müllpfand.
Somit hat doch JEDER dies Gebühr mit seinem Ticket an MLK bezahlt und nicht nur diejenigen bei denen das VGN Logo auf dem Ticket ist.
Andereseite hätten ja die Ticketpreise, nachdem für MLK klar war dass der Deal mit VGN nicht zu stande kommt, um diese Gebühr (sage wir mal 3€) gesenkt werden müssen!

Auch wenn mich das ganze nicht betrifft (reise mit dem Auto an), finde ich das Vorgehen und verhalten von MLK lächerlich und unfair!
 
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newmichael

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Lächerlich, MLK!
Warum bekommen nur diejenigen ein Freigetränk welche ein VGN Logo auf dem Ticket haben?
Im Ticketpreis wurde die VGN Gebühr, welche MLK an VGN zu entrichten gehabt hätte, fest eingeplant. Genauso wie z.B. das Müllpfand.
Somit hat doch JEDER dies Gebühr mit seinem Ticket an MLK bezahlt und nicht nur diejenigen bei denen das VGN Logo auf dem Ticket ist.
Andereseite hätten ja die Ticketpreise, nachdem für MLK klar war dass der Deal mit VGN nicht zu stande kommt, um diese Gebühr (sage wir mal 3€) gesenkt werden müssen!

Auch wenn mich das ganze nicht betrifft (reise mit dem Auto an), finde ich das Vorgehen und verhalten von MLK lächerlich und unfair!

fährst Du nicht mittags mal in die Stadt, Schwimmbad ect? Das wird die meisten stören. Wird eh weiter gemacht...
 

Soulimage

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also auf meinem Ticket steht auch nichts von VGN drauf, dass die Festivalkarte zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigt!? Kein einziger Hinweis. :shock:
 

thedoomass

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So, ich habe eben eine Mail an ARGO geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Internetseite http://www.rock-im-park.com/rund-ums-festival/anreise schreiben Sie "beim diesjährigen Rock im Park berechtigt die Eintrittskarte leider nicht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Großraum Nürnberg (VGN) ... In erster Linie war unsere Zielsetzung eine weitere Ticketpreiserhöhung, durch stetig steigende Kosten zu vermeiden."

Diese Aussagen können so nicht nachvollzogen werden. Zum Einen wurde mit dem Erwerb der Karte neben der Eintrittsgebühr für das Festival selbst der Müllpfand bereits entrichtet (wie auf der Eintrittskarte aufgedruckt) und eben auch der Fahrpreis für die VGN im gesamten Verbundgebiet (wie auf der Eintrittskarte aufgedruckt), Wörtlich ist der bereits erworbenen Eintrittskarte zu entnehmen "Eintrittskarte gilt auch als Fahrschein im gesamten VGN-Verbundgebiet an allen 3 Veranstaltungstagen".

Es kann nicht sein, dass Sie Leistungen anbieten und sich vergüten lassen, die Sie hinterher als nicht gültig deklarieren, hier werden diverse juristische Belange tangiert, die bis hin zum Betrug reichen können.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte wurde auch ein Fahrschein der VGN im gesamten Verbundgebiet erworben, der selbstverständlich seine Gültigkeit nicht durch eine - für viele Festivalteilnehmer nicht offensichtliche - Zeile im Internetauftritt verliert.

Ihre Argumentation, weitere Ticketpreiserhöhungen vermeiden zu wollen, kann ebenfalls nur für künftige Veranstaltungen gelten, nicht jedoch für die diesjährige Veranstaltung, für die der Fahrpreis der VGN im Verbundgebiet bereits mit Erwerb der Eintrittskarte entrichtet wurde.

Wir bitten daher um entsprechende Korrektur Ihres Internetauftrittes und weisen vorsorglich darauf hin, dass alle aus Ihrer Ankündigung entstehenden Kosten (zusätzliches Lösen von separaten Fahrscheinen für das gesamte Verbundgebiet an allen 3 Veranstaltungstagen, eventuell anfallendes erhöhtes Beförderungsentgelt des VGN) an Sie weitergereicht werden müssen.

Wir bitten weiterhin um entsprechende Stellungnahme.

Mit freundlichem Gruß
Unterschrift

Wenn jetzt hier als Antwort auch nur das Angebot mit einem Freigetränk kommt, kann ich nur zu folgendem raten:

Aushang an allen Haltestellen rund ums Festivalgelände mit in etwa folgendem Inhalt:
- Jeder der das VGN Symbol auf seiner Karte aufgedruckt hat und
- jeder, der dann das Freigetränk NICHT annimmt und
- jeder, der dann beim "Schwarzfahren" erwischt wurde
soll sich zu einer Sammelklage wegen Betrug gegen den Veranstalter zusammenschließen.
Hierzu ist unbedingt das Ticket und der Strafzettel der VGN aufzubewahren!

Wegen sowas ne Klage einreichen zu wollen find ich lächerlich. Was tut dass denn einem weh? Ich kenn die Preise für den öffentlich Nahverkehr nicht aber ich glaube kaum dass sich da jemand in finanzielle Untiefen stürzt. Ausserdem find ich dass das eher den Charakter hätte von jemanden eins auswischen ? Warum diese ich nenns mal Boshaftigkeit ? Dass die Begründung auch bisschen unbedacht ist braucht man nicht drüber reden. Aber sonst stellt sich halt die Frage des grundes gleich solch drastische Gründe aufzufahren. Wer natürlich diese Mitteilungen von mlk nicht mitbekommt und ein Ticket wegen schwarzfahren bekommt sollte dafür doch sein Geld wiederbekommen. Bin aber da soweit noch überzeugt dass man da nicht pauschal gleich ne sammelklage raushauen muss.
 

gfc

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Mich würde mal der rechtliche Aspekt interessieren. Ich glaube nicht das hier irgendwer belangt werden kann wenn er fährt und damit argumentiert das es sogar auf seinem Ticket steht

Aus Sicht VGN ist klar: Ohne zusätzlichen Fahrschein bist du Schwarzfahrer und kannst dafür gebüsst werden. Juristisch könntest Du dann versuchen, das Bussgeld von ARGO zurück zu fordern. Ich glaube aber dass da die AGB von ARGO wasserdicht sind und dass das auswegslos wäre.

So sieht das rechtlich aus. Life's a bitch.
 
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rocker92

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Ausm guden Hessen :D
Ich mein es geht ja auch wohl darum, dass man ja nicht vor dem Ticketkauf informiert wurde, dass dieser "Service" dieses Jahr nicht angeboten wird. Wir haben sozusagen Glück, dass wir es so erfahrn, aber das sind nicht viele Leute... Zehntausende von Menschen wissen es erst gah nich, weil sie nich darüber informiert wurden. Wenn sie wirklich verstärkt Kontrollen in Straßenbahnen machen würden, fänd ich es einfach nur eine Frechheit. Ich mein wer fährt nicht gerne ma ins Schwimmbad oder ma kurz in Getränkemarkt oder sonstiges.. Ich denke das ist die Mehrzahl. Wir benutzen auch so gut wie jeden Tag mal die Straßenbahn...
 

glubberer

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Wegen sowas ne Klage einreichen zu wollen find ich lächerlich. Was tut dass denn einem weh? Ich kenn die Preise für den öffentlich Nahverkehr nicht aber ich glaube kaum dass sich da jemand in finanzielle Untiefen stürzt. Ausserdem find ich dass das eher den Charakter hätte von jemanden eins auswischen ? Warum diese ich nenns mal Boshaftigkeit ? Dass die Begründung auch bisschen unbedacht ist braucht man nicht drüber reden. Aber sonst stellt sich halt die Frage des grundes gleich solch drastische Gründe aufzufahren. Wer natürlich diese Mitteilungen von mlk nicht mitbekommt und ein Ticket wegen schwarzfahren bekommt sollte dafür doch sein Geld wiederbekommen. Bin aber da soweit noch überzeugt dass man da nicht pauschal gleich ne sammelklage raushauen muss.

Jepp, genau. Wenn der Finanzhai dir ein Produkt andreht, was es gar nicht gibt, wirst du böse. Wenn er das bei 1000enden macht gibts ne Sammelklage. Warum? Weil der Anwalt da an der Schadensumme vergütet wird.
Ob ich 10.000 Leuten eine Leistung in Höhe von 2*16,20 EUR (Tagesticket Verbundraum Wochenende + Tagesticket einfach fürn Freitag) verkaufe und dann nicht halte, oder ob ich 1.000 Leuten tausende für Versicherungen, Immobilien, Fonds, tbc. verkaufe, die es nicht gibt oder erstunken und erlogen sind, ist vom Prinzip das Selbe. Und in Deutschland gilt nunmal immer noch gleiches Strafrecht für alle, die Schadenshöhe ist in erster Lesung mal nicht so relevant. Wobei 32,40 EUR x 10.000 Tickets (geschätzt) schon auch erstmal einen Schaden in Höhe von 32.000 EUR darstellt. Auch kein Pappenstiel...
 
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Balu

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Es gibt im deutschen Recht keine Sammelklage, nur so nebenbei, das kennen die meisten von uns ehr aus US Filmen bzw Romanen
 
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