Alkohol erst ab 18!!!

korn

Parkrocker
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.... BILD sprach mit den toten....
wobei ich es nicht mal für eine schlechte idee finden würde weil mitlerweile is es bei den kiddies ja schon mehr oder minder eine sportart....
deer am meisten getrunken hat ist der sieger oder so ?! kommt mir zumindest immer so vor wenn einen schon die 15 jährigen fragen ob man ihnen ne flasche vodka kauft ...
ist also nx gegen die die schon 17 sind sprich bald 18 werden da ist das kein problem für mich und da mach ich das auch in der regel
 

Feigling

Parkrocker
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dacht ichs mir doch fast... hehe
ach kann dir doch egal sein, bis die des durchgesetzt haben (was sie ja scheinbar nichtmal vorhaben!) bist du auch 18.
Und selbst wenn, wer saufen will tuts eh!
 

maxibt

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Da ich den Thread jetzt nicht mehr find, wo ich das im Dezember gesagt hab: Es geht ja vielerorts das Gerücht um, dass seit 01.01. Bier und Wein nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden dürfen; viele Gaststätten machen das z.B. schon so. Natürlich ist das absoluter Schwachsinn und beruht auf einer mangelhaften Information der Gaststättenbetreiber; das seit September geltende Rauchverbot für Minderjährige und das seit 01.01. geltende Rauchverbot in Gaststätten hat das sicher ausgelöst, kombiniert mit den immer wieder aufkommenden Gerüchten.

Wie auch immer: Ich hatte Mitte Dezember gesagt, dass ich diesbezüglich ans Bundesministerium der Justiz schreiben werde, um mir bestätigen zu lassen, dass das Jugendschutzgesetz nicht geändert worden ist (allein dass man sowas machen muss, ist meiner Meinung nach ein Witz). Das habe ich jedenfalls getan und kaum ist ein Monat vergangen, hab ich auch schon die Antwort ;) Allerdings vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, da hier die Zuständigkeit für diesen Bereich liegt.


Ich darf auszugsweise zitieren:

Sehr geehrter Herr XX,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2007.

In der Vergangenheit wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wiederholt erklärt, dass die Anhebung des Abgabealters von Wein und Bier von 16 auf 18 Jahren (wie bei Branntwein) wünschenswert sei, jedoch in erster Linie es darum geht, dass bestehende Verbote eingehalten werden.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht in Bezug auf die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche klare Regelungen vor, die aktuell nicht geändert wurden, sondern nach wie vor Gültigkeit haben:
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Wein und Bier, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Gaststätten und Verkaufsstellen weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (...)


Natürlich war mir immer klar, dass es sich bei dem angeblichen Alkoholverbot für Minderjährige seit 01.01. nur um ein dummes Missverständnis handelt; jetzt habe ich aber einen schriftlichen Beleg des o.g. Ministeriums, den man ggfs. auch Wirten, Verkäufern etc. vorlegen kann. Allen anderen, die sich unsicher waren, dürfte damit auch klar sein, dass sich an den Regelungen derzeit absolut nichts geändert hat.

Ich werde das (dreiseitige) Schreiben demnächst einscannen, wer Interesse und/oder Bedarf hat, kann mir gerne eine PN schicken, dann lasse ich es demjenigen zukommen.
 

Lance

Parkrocker
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Auch wenn's mich nicht mehr betrifft, aber finde ich klasse dass du dich da so für einsetzt und hinterhergegangen bist um die Info von offizieller Stelle zu erhalten.

Ich trink' heute Abend/Nacht einen auf dich mit! :mrgreen:
 

Dickie

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(auch wenn ich auch noch keine 18 bin.)

bei deim alter steht aber 19:-k

noja, ich finds eigentlich auch sinnlos Bier und Wein zu verbieten, wers will kriegts eh. Genauso wie Schnaps.

Es sollten lieber die Kontrollen verbessert werden.

und zu dem Koma saufen, also ich hab mich noch nie so hergesoffen dass ich völlig weg war, ich find ma muss da halt seine Grenzen kennen.
 

McGuinness

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Gut, dass mir das inzwischen total egal sein kann.
Aber mal ehrlich, wenn ich in dem Alter wäre, würde mich ein evtl. Anheben der Altersgrenze auch nerven. Wir sind ja nicht in Amerika.
 

nitsche

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Wir sind ja nicht in Amerika.
Ne, aber wir leben mittlerweile auch in einem Staat, der von seinen Bürgern erst mal als Terroristen ausgeht und überall lieber gnenauer hinscjaut. Das dieser Staat dann auch meint, er wüsste was gesundheitlich am besten ist, wudert mich nicht...
 

McGuinness

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Naja, man muss aber schon zugeben, dass viele Jugendlich im Alter von 16 mit Alkohol nicht vernünftig umgehen können. Und da schließe ich mich in einigen Situationen mit ein. Wir haben zwar außer und selber niemandem geschadet, aber wir haben unter Alkoholeinfluss schon viel Scheiß gemacht damals.
 

Vuxi

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Da hättest du nicht beim Ministerium nachfragen müssen du kannst dir doch überall im Netz den aktuellsten Stand vom Jungendschutzgesetz runterladen und da steht klar drin, dass Bier und Wein an Jugendliche ab 16 abgegeben werden darf.
 

maxibt

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Naja, man muss aber schon zugeben, dass viele Jugendlich im Alter von 16 mit Alkohol nicht vernünftig umgehen können. Und da schließe ich mich in einigen Situationen mit ein. Wir haben zwar außer und selber niemandem geschadet, aber wir haben unter Alkoholeinfluss schon viel Scheiß gemacht damals.

Ich glaube aber nicht, dass sich das mit einer Angebung der Altersgrenze auf 18 Jahre ändert - im Gegenteil. Mit 16 hat man noch die Möglichkeit, "sanft", d.h. nur mit Bier o.ä., den Umgang mit Alkohol auszuprobieren und auch seine Grenzen zu erkennen , ohne dass gleich so viel passieren kann. Wenn in Zukunft die Leute erst mit 18 anfangen und dann gleich mit hartem Zeug, dann kann das viel gefährlicher werden, denk ich...
 

maxibt

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Da hättest du nicht beim Ministerium nachfragen müssen du kannst dir doch überall im Netz den aktuellsten Stand vom Jungendschutzgesetz runterladen und da steht klar drin, dass Bier und Wein an Jugendliche ab 16 abgegeben werden darf.

Das ist mir bewusst; ich hab das ja auch nicht wegen mir gemacht (mir war klar dass es keine Änderung des JuSchG gegeben hat); aber wenn du einem Wirt einen Ausdruck des JuSchG vorlegst, heißt es eben nur "das ist veraltet, zum 01.01. wurde das geändert". Was willst du dann machen? Ein offizielles Schreiben vom 10.01., das bestätigt, dass das JuSchG nicht geändert wurde und in näherer Zeit auch nicht geändert werden wird, hat da doch deutlich mehr Aussagekraft.
 

KuzKus

Parkrocker
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nur das die Jugendlichen ab 16 auch schon ihre grenzen ausprobieren, und das nicht nur mit bier sondern auch mit schnaps.
ge maxibt, du altes unschuldlamm!!! :lol: