ist öffentlich, aber das ändert nichts daran das übernachten oder campen dort verboten ist. Das regelt die Strassenverkehrsordnung. Wildes Campen ist nicht erlaubt, dafür muss man auf Campingplätze. Wenn das geduldet wird ist das Glück und im Zweifelsfall wird man geräumt.
Hier mal die Gesetztsgrundlage, im Volksmund "wildes campen" genannt
Ist jetzt Beamtendeutsch, aber genau das ist die Grundlage für ein Camping und Übernachtung im Autoverbot auf offentlichen Gelände.
Hier mal die Gesetztsgrundlage, im Volksmund "wildes campen" genannt
Der Gebrauch der Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet (Gemeingebrauch). Im Rahmen des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden. Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt.
Eine Sondernutzung stellt insbesondere dar:
a) das Abstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und –anhängern über die Regelungen der Straßenverkehrsordnung und des Verkehrszweckes hinaus, [...]
Ist jetzt Beamtendeutsch, aber genau das ist die Grundlage für ein Camping und Übernachtung im Autoverbot auf offentlichen Gelände.