Gestern hat der Veranstalter die aktuelle Regelung bekanntgegeben. Hier wurden mit der Stadt Nürnberg einige Sondervereinbarungen getroffen.
1. Säuglingen und Kleinkindern ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet.
2. Kinder zwischen 8 und 14 Jahren müssen vom einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Das Jugendschutzgesetz hat auf dem gesamten Gelände Gültigkeit.
In Ausnahme zu diesem gibt es folgende abweichende Regelungen, die ein bereits sehr weitgehendes Entgegenkommen der Nürnberger Behörden darstellen, allerdings dafür auch absolut strikt einzuhalten sind, so dass Ihr Euch noch weitergehende Fragen sparen und davon ausgehen könnt, dass Ihr Euch und Euren Eltern bei den durchaus stattfindenen Kontrollen ansonsten erhebliche Probleme einhandelt:
3. Jugendliche ab 14 Jahre dürfen bis 24:00 Uhr die Konzerte ohne Erziehungsberechtigten besuchen.
4. Aufgrund der genehmigten Anwesenheit Jugendlicher ab 16 Jahre auf dem Campingplatz wird Jugendlichen ab 16 Jahre auch nach Mitternacht die Anwesenheit bei den Konzerten gestattet.
3. Wichtig ist, dass das Zelten grundsätzich erst ab 16 Jahre erlaubt ist! Eine im Jugendschutz vorgesehene Erziehungsbeauftragung ist ausdrücklich ausgeschlossen!
1. Säuglingen und Kleinkindern ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet.
2. Kinder zwischen 8 und 14 Jahren müssen vom einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Das Jugendschutzgesetz hat auf dem gesamten Gelände Gültigkeit.
In Ausnahme zu diesem gibt es folgende abweichende Regelungen, die ein bereits sehr weitgehendes Entgegenkommen der Nürnberger Behörden darstellen, allerdings dafür auch absolut strikt einzuhalten sind, so dass Ihr Euch noch weitergehende Fragen sparen und davon ausgehen könnt, dass Ihr Euch und Euren Eltern bei den durchaus stattfindenen Kontrollen ansonsten erhebliche Probleme einhandelt:
3. Jugendliche ab 14 Jahre dürfen bis 24:00 Uhr die Konzerte ohne Erziehungsberechtigten besuchen.
4. Aufgrund der genehmigten Anwesenheit Jugendlicher ab 16 Jahre auf dem Campingplatz wird Jugendlichen ab 16 Jahre auch nach Mitternacht die Anwesenheit bei den Konzerten gestattet.
3. Wichtig ist, dass das Zelten grundsätzich erst ab 16 Jahre erlaubt ist! Eine im Jugendschutz vorgesehene Erziehungsbeauftragung ist ausdrücklich ausgeschlossen!