Einfache Grundregel:
Steuerliche/staatliche Förderung in der Ansparphase - volle Versteuerung in der Rentenphase
In Schicht 2 (dazu gehören u.a. betriebliche AV und Riester) ist genau dies der Fall.
Man hat in der Ansparphase die staatliche Förderung, muss dafür im Alter die Rentenleistung in voller Höhe versteuern.
Versteuert wird mit deinem persönlichen Steuersatz. Normal ist der im Alter niedriger, weil auch dein Einkommen niedriger ist.
Wenn du eine Einmalzahlung hast, kann sich dieser Effekt natürlich auch umkehren.
Besonderheit bei der betrieblichen AV: Die Auszahlungen im Alter erhöhen die Beitragsbemessungsgrundlage
für die gesetzliche Krankenversicherung.
Das waren jetzt nur paar Grundlagen - in echt ist noch viel mehr zu beachten.
Wichtig ist immer die Netto-Rente.
Ein guter Vermittler/Makler kann dir die im Rahmen einer Rund-um-Beratung ermitteln (natürlich müssen ein paar Annahmen getroffen werden - z.B. dass das Steuersystem nicht großartig verändert wird, das ungefähre Einkommen im Alter...).
Es sollte auch ein Vergleichsangebot über Schicht 3 - also private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung- erstellt werden, natürlich auch im Hinblick auf die Netto-Rente.
Da gilt dann obige Grundregel umgekehrt:
Keine staatliche Förderung in der Ansparphase - steuerliche Vorteile im Rentenalter.
Bevor ich hier kein Ende finde: An einer guten persönlichen Beratung führt kein Weg vorbei.
Und ganz wichtig: Bevor über Altersvorsorge nachgedacht wird, sollte das Thema Berufsunfähigkeit eine Rolle spielen...
Steuerliche/staatliche Förderung in der Ansparphase - volle Versteuerung in der Rentenphase
In Schicht 2 (dazu gehören u.a. betriebliche AV und Riester) ist genau dies der Fall.
Man hat in der Ansparphase die staatliche Förderung, muss dafür im Alter die Rentenleistung in voller Höhe versteuern.
Versteuert wird mit deinem persönlichen Steuersatz. Normal ist der im Alter niedriger, weil auch dein Einkommen niedriger ist.
Wenn du eine Einmalzahlung hast, kann sich dieser Effekt natürlich auch umkehren.
Besonderheit bei der betrieblichen AV: Die Auszahlungen im Alter erhöhen die Beitragsbemessungsgrundlage
für die gesetzliche Krankenversicherung.
Das waren jetzt nur paar Grundlagen - in echt ist noch viel mehr zu beachten.
Wichtig ist immer die Netto-Rente.
Ein guter Vermittler/Makler kann dir die im Rahmen einer Rund-um-Beratung ermitteln (natürlich müssen ein paar Annahmen getroffen werden - z.B. dass das Steuersystem nicht großartig verändert wird, das ungefähre Einkommen im Alter...).
Es sollte auch ein Vergleichsangebot über Schicht 3 - also private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung- erstellt werden, natürlich auch im Hinblick auf die Netto-Rente.
Da gilt dann obige Grundregel umgekehrt:
Keine staatliche Förderung in der Ansparphase - steuerliche Vorteile im Rentenalter.
Bevor ich hier kein Ende finde: An einer guten persönlichen Beratung führt kein Weg vorbei.
Und ganz wichtig: Bevor über Altersvorsorge nachgedacht wird, sollte das Thema Berufsunfähigkeit eine Rolle spielen...