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"Fahren mit Licht" ab Oktober
Der Ministerrat hat am Dienstag das verpflichtende Fahren mit Licht am Tag beschlossen. Verkehrsminister Gorbach erwartet sich davon eine Reduktion der Autounfälle um fünf bis 15 Prozent. Bedenken bezüglich einer zusätzlichen Gefährdung von Fußgängern durch diese Maßnahme hält Gorbach für unbegründet.
In Kraft treten soll die Verpflichtung zum Fahren mit Licht mit Kundmachung des Gesetzes (voraussichtlich im Oktober). In einer Übergangsphase sollen Verstöße aber nur abgemahnt und nicht bestraft werden. Am März sind dann auch Strafen möglich. Laut Gorbach können die Polizisten allerdings je nach Situation auch weiterhin auf eine Strafe verzichten und weiterhin nur abmahnen: "Das liegt im Ermessen der Polizei." Die maximale Geldstrafe liegt bei 38 Euro.
Ebenfalls Teil der mittlerweile 26 Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz ist eine Bestimmung bezüglich dualer Führerscheinausbildung. Demnach können Führerscheinneulinge künftig sechs von 18 Fahrstunden privat absolvieren. Gorbach verspricht sich davon eine Verbilligung der Führerscheinausbildung.
Bedenken kamen von der SPÖ: Vor allem Fußgänger und Radfahrer laufen Gefahr, auf Grund der Reizüberflutung von Autofahrern leichter übersehen zu werden, hieß es. Dies belege das Beispiel Dänemark, wo seit Einführung der generellen Lichtpflicht 1990 die Fußgängerunfälle um fünf Prozent zugenommen haben.
© SN/APA.
quelle: sn
ich persönlich finde es super, dass man sich dazu endlich wieder durchgerungen hat. ich finde es einfach unverantwortlich, dass man ohne licht fährt.
lichtfahrer sind einfach sichtbarer.
die zahl der unfälle wird sich sicher reduzieren, desweiteren hoffe ich auf hohe strafen für die, die sich nicht daran halten.
super gesetz: danke hubert!
Der Ministerrat hat am Dienstag das verpflichtende Fahren mit Licht am Tag beschlossen. Verkehrsminister Gorbach erwartet sich davon eine Reduktion der Autounfälle um fünf bis 15 Prozent. Bedenken bezüglich einer zusätzlichen Gefährdung von Fußgängern durch diese Maßnahme hält Gorbach für unbegründet.
In Kraft treten soll die Verpflichtung zum Fahren mit Licht mit Kundmachung des Gesetzes (voraussichtlich im Oktober). In einer Übergangsphase sollen Verstöße aber nur abgemahnt und nicht bestraft werden. Am März sind dann auch Strafen möglich. Laut Gorbach können die Polizisten allerdings je nach Situation auch weiterhin auf eine Strafe verzichten und weiterhin nur abmahnen: "Das liegt im Ermessen der Polizei." Die maximale Geldstrafe liegt bei 38 Euro.
Ebenfalls Teil der mittlerweile 26 Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz ist eine Bestimmung bezüglich dualer Führerscheinausbildung. Demnach können Führerscheinneulinge künftig sechs von 18 Fahrstunden privat absolvieren. Gorbach verspricht sich davon eine Verbilligung der Führerscheinausbildung.
Bedenken kamen von der SPÖ: Vor allem Fußgänger und Radfahrer laufen Gefahr, auf Grund der Reizüberflutung von Autofahrern leichter übersehen zu werden, hieß es. Dies belege das Beispiel Dänemark, wo seit Einführung der generellen Lichtpflicht 1990 die Fußgängerunfälle um fünf Prozent zugenommen haben.
© SN/APA.
quelle: sn
ich persönlich finde es super, dass man sich dazu endlich wieder durchgerungen hat. ich finde es einfach unverantwortlich, dass man ohne licht fährt.
lichtfahrer sind einfach sichtbarer.
die zahl der unfälle wird sich sicher reduzieren, desweiteren hoffe ich auf hohe strafen für die, die sich nicht daran halten.
super gesetz: danke hubert!