Gericht weist Klage gegen «Rock im Park» ab

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
A

Aviator

boah ey, ich krieg grad n Anfall, in dem Artikel steht, dass wegen den doofen Anwohnern ACDC nicht nach Nürnberg kommen durfte. Wenn ich die in die Finger bekomme :evil:.
 

parkrocker92

Parkrocker
Beiträge
11.934
Reaktionspunkte
4.468
Ort
Bari (IT)
  • Like
Reaktionen: Tiroler Koni

the_Clarence

nur_albert
Veteran
Beiträge
11.164
Reaktionspunkte
4.982
Alter
40
Ort
drauss aufm Land
Website
www.clarence-alcoholics.de.vu

bofrost-mann

Parkrocker
Beiträge
68
Reaktionspunkte
10
Alter
34
is es nich eigentlich egal ob ne stadt jetz 5000, 10000 oder 100000 einwohner hat, bescherden gibts sowieso immer, wenn solche festivals in "großen" städten stattfinden
 
  • Like
Reaktionen: Walter-Freiwald

Lucifer[93]

Parkrocker
Beiträge
1.256
Reaktionspunkte
126
Ort
Coburg
Nürnberg ist freilich eine Großstadt wenn mans auf ganz Deutschland bezieht, gibt nich viele Städte in Deutschland die mehr wie ne halbe Million Einwohner haben.

Weltweit gesehen ist Nürnberg natürlich wieder "kleiner".
 

Lucifer[93]

Parkrocker
Beiträge
1.256
Reaktionspunkte
126
Ort
Coburg
Hähä auch gerne hier bei uns zuhause, das wär dann Rock im Aischgrund. Genügend Fläche wäre allemal da und des einzige Problem wärn viellleicht einsinkende Bühnen bei Regen :P
 

saginet

Parkrocker
Beiträge
844
Reaktionspunkte
262
Alter
42
Ort
Bodensee
Grünes Licht für Rock im Park
Anwohner unterliegen auch in letzter Instanz gegen die Stadt

Der juristische Streit um das Festival «Rock im Park» zwischen Anwohnern und der Stadt ist entschieden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Kommune in ihrer Haltung bestätigt. «Rock im Park» ist in Nürnberg auch weiterhin gesichert.

Anwohner hatten wegen übermäßiger Lärmbelästigung geklagt. Oberbürgermeister Ulrich Maly zeigte sich erfreut über den Ausgang des Rechtsstreits: «Die Entscheidung der Stadt Nürnberg für das Festival hat gerichtlich standgehalten und ist rechtmäßig.» Damit habe das Gericht auch bestätigt, dass die Stadt richtig liege bei der Abwägung der Interessen von Bürgern und der Interessen der Stadt, die publikumsträchtige Veranstaltung weiterhin zu genehmigen.

Drei Anwohner hatten 2009 per Eilantrag «Rock im Park» bereits vor Beginn wegen angeblicher Überschreitung der Lärm-Grenzwerte verbieten lassen wollen. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab dem Ansinnen jedoch nicht statt. Eine anschließende Beschwerde gegen diese Entscheidung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurück.

Über die Klage in der Hauptsache entschied schließlich das Verwaltungsgericht im November 2009 und gab der Stadt Nürnberg recht. «Rock im Park» sei im juristischen Sinn ein seltenes Ereignis. Dabei sei eine Überschreitung des sonst maximal zulässigen Lärmpegels von 70 Dezibel erlaubt. Außerdem verfüge die Stadt Nürnberg über ein überzeugendes Lärmschutzkonzept.

Diesen Richterspruch akzeptierten die Kläger erneut nicht und gingen in die letzte Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nun haben sie die Berufung jedoch zurückgezogen. Damit hat die Stadt den Rechtsstreit für sich entschieden.

Die Verwaltung genehmigt «Rock im Park» stets unter einer Reihe von Auflagen. Dazu gehören festgesetzte Lärm-Grenzwerte. Im vergangenen Jahr waren sie – bis auf einen Ausreißer – sogar unterschritten worden.



Quelle
 

Fabus

Parkrocker
Beiträge
2.732
Reaktionspunkte
1.149
Alter
42
In Deutschland wurde eine weitere Regelung zur statistischen Unterscheidung der Städte in sogenannte Einwohnergrößenklassen vorgenommen, d.h.:

Städte mit einer Einwohnerzahl von
2.000 bis 5.000 gelten als Landstädte,
5.000 bis 20.000 gelten als Kleinstädte,
20.000 bis 100.000 gelten als Mittelstädte,
100.000 bis 1.000.000 werden als Großstädte bezeichnet,
Großstädte mit mehr als
einer Million Einwohner gelten wiederum als Millionenstädte.

--> Nürnberg [503.638 (31. Dez. 2008 )] = Großstadt. Zumindest rein nach statistisch-administrativem Stadtbegriff, auch wenn man heute die Definition wohl eher nach Zentralitätsprinzipien vornehmen würde.

D.h. Man würde untersuchen, ob Bedeutungsüberschuss vorhanden ist. Du darfst aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass auch dies gegeben ist. :p

:D Manchmal kann man den Geographen in sich einfach nicht unterdrücken...
 

Gigge

Forums-Orthograph
Veteran
Beiträge
10.417
Reaktionspunkte
1.986
Alter
38
Hehe, ich hatte gerade dieses Semester ein Seminar namens 'Stadtgeographie' ;)
 

crezz

Parkrocker
Beiträge
40
Reaktionspunkte
2
Alter
36
Grünes Licht für Rock im Park
Anwohner unterliegen auch in letzter Instanz gegen die Stadt

Der juristische Streit um das Festival «Rock im Park» zwischen Anwohnern und der Stadt ist entschieden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Kommune in ihrer Haltung bestätigt. «Rock im Park» ist in Nürnberg auch weiterhin gesichert.

Anwohner hatten wegen übermäßiger Lärmbelästigung geklagt. Oberbürgermeister Ulrich Maly zeigte sich erfreut über den Ausgang des Rechtsstreits: «Die Entscheidung der Stadt Nürnberg für das Festival hat gerichtlich standgehalten und ist rechtmäßig.» Damit habe das Gericht auch bestätigt, dass die Stadt richtig liege bei der Abwägung der Interessen von Bürgern und der Interessen der Stadt, die publikumsträchtige Veranstaltung weiterhin zu genehmigen.

Drei Anwohner hatten 2009 per Eilantrag «Rock im Park» bereits vor Beginn wegen angeblicher Überschreitung der Lärm-Grenzwerte verbieten lassen wollen. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab dem Ansinnen jedoch nicht statt. Eine anschließende Beschwerde gegen diese Entscheidung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurück.

Über die Klage in der Hauptsache entschied schließlich das Verwaltungsgericht im November 2009 und gab der Stadt Nürnberg recht. «Rock im Park» sei im juristischen Sinn ein seltenes Ereignis. Dabei sei eine Überschreitung des sonst maximal zulässigen Lärmpegels von 70 Dezibel erlaubt. Außerdem verfüge die Stadt Nürnberg über ein überzeugendes Lärmschutzkonzept.

Diesen Richterspruch akzeptierten die Kläger erneut nicht und gingen in die letzte Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nun haben sie die Berufung jedoch zurückgezogen. Damit hat die Stadt den Rechtsstreit für sich entschieden.

Die Verwaltung genehmigt «Rock im Park» stets unter einer Reihe von Auflagen. Dazu gehören festgesetzte Lärm-Grenzwerte. Im vergangenen Jahr waren sie – bis auf einen Ausreißer – sogar unterschritten worden.



Quelle

heißt sie dürfen aufdrehen wie sie wollen?

:smt041
 

parkrocker92

Parkrocker
Beiträge
11.934
Reaktionspunkte
4.468
Ort
Bari (IT)
Grünes Licht für Rock im Park
Anwohner unterliegen auch in letzter Instanz gegen die Stadt

Der juristische Streit um das Festival «Rock im Park» zwischen Anwohnern und der Stadt ist entschieden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Kommune in ihrer Haltung bestätigt. «Rock im Park» ist in Nürnberg auch weiterhin gesichert.

Anwohner hatten wegen übermäßiger Lärmbelästigung geklagt. Oberbürgermeister Ulrich Maly zeigte sich erfreut über den Ausgang des Rechtsstreits: «Die Entscheidung der Stadt Nürnberg für das Festival hat gerichtlich standgehalten und ist rechtmäßig.» Damit habe das Gericht auch bestätigt, dass die Stadt richtig liege bei der Abwägung der Interessen von Bürgern und der Interessen der Stadt, die publikumsträchtige Veranstaltung weiterhin zu genehmigen.

Drei Anwohner hatten 2009 per Eilantrag «Rock im Park» bereits vor Beginn wegen angeblicher Überschreitung der Lärm-Grenzwerte verbieten lassen wollen. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab dem Ansinnen jedoch nicht statt. Eine anschließende Beschwerde gegen diese Entscheidung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurück.

Über die Klage in der Hauptsache entschied schließlich das Verwaltungsgericht im November 2009 und gab der Stadt Nürnberg recht. «Rock im Park» sei im juristischen Sinn ein seltenes Ereignis. Dabei sei eine Überschreitung des sonst maximal zulässigen Lärmpegels von 70 Dezibel erlaubt. Außerdem verfüge die Stadt Nürnberg über ein überzeugendes Lärmschutzkonzept.

Diesen Richterspruch akzeptierten die Kläger erneut nicht und gingen in die letzte Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nun haben sie die Berufung jedoch zurückgezogen. Damit hat die Stadt den Rechtsstreit für sich entschieden.

Die Verwaltung genehmigt «Rock im Park» stets unter einer Reihe von Auflagen. Dazu gehören festgesetzte Lärm-Grenzwerte.
Im vergangenen Jahr waren sie – bis auf einen Ausreißer – sogar unterschritten worden.



Quelle

heißt sie dürfen aufdrehen wie sie wollen?

:smt041

ne, es gibt natürlich immer noch Auflagen (Lautstärke und Lärmschutz betreffend) an die sie sich halten sollten
 

Hägar

Parkrocker
Beiträge
6.175
Reaktionspunkte
1.132
Alter
36
und wenn sie sich nicht dran halten, wirds ne geldstrafe geben. Wollen wir nicht schon vorher mal geld sammeln und mlk dann einen brief schreiben, so nach dem motto wir haben geld für eine geldstrafe gesammelt. Ihr könnt also ruhig aufdrehen. Wir lassen euch das Geld dann per Überweisung zukommen.

natürlich werden das summen sein die wir so nie zusammenbekommen werden, fürchte ich
 

saginet

Parkrocker
Beiträge
844
Reaktionspunkte
262
Alter
42
Ort
Bodensee
und wenn sie sich nicht dran halten, wirds ne geldstrafe geben. Wollen wir nicht schon vorher mal geld sammeln und mlk dann einen brief schreiben, so nach dem motto wir haben geld für eine geldstrafe gesammelt. Ihr könnt also ruhig aufdrehen. Wir lassen euch das Geld dann per Überweisung zukommen.

natürlich werden das summen sein die wir so nie zusammenbekommen werden, fürchte ich

Das wird wohl auch der Grund für die Preiserhöhung sein :smt043
 

derdude

Parkrocker
Beiträge
2.463
Reaktionspunkte
64
Alter
48
Ort
aschaffenburg
Website
www.der-du.de
Meint ihr die dürfen wenigstens wieder so laut aufdrehen wie 2008?
Nope. Generell werden die Spielregeln von 2009 auch weiter gelten. Die waren aber 3 Anwohnerparteien nicht hart genug und deshalb haben sie dagegen geklagt.

In der Regel ist man an die 70db-Regleung gebunden. Sprich: Übersteigt die an bestimmten Sensoren am Rand des Geländes gemessene Lautstärke 70db, wird eingeschritten und runtergeregelt. Events, die als "seltenes Ereignis" eingestuft sind dürfen diesen Wert zwar gelegentlich Überschreiten aber nicht permanent und mutwillig.

Besserung soll aber eine Computersimulation bringen, die Soundlöcher wie sie 2009 auftraten verhindern soll. Es wird sich zeigen ob es mit verändertem Setup besser funktioniert. Lauter wirds generell nicht.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.